Strafen im Mittelalter

Strafen im Mittelalter und Spätmittelalter

Von der Schandgeige bis zum Richtschwert

 

Genaue Strafbemessung im Mittelalter gibt es nicht

Im laufe der Zeit (immerhin etliche 100 Jahre) änderten sich auch die Regeln. Ferner hatte verschiedene Herrscher andere Vorstellungen als ihre Nachbaren. Sie ließen sich von keinem ihre Macht nehmen. Schließlich wollten sie sagen was Richtig ist. Der Sachsenspiegel gab Richtlinien an die Hand, aber bestimmen was Recht ist endschied der Richter. Auch heute endscheidet der Richter noch. Berufung gab es auch damals schon. Gerichtsakten wurden oft zu Fakultäten gesannt um ihre Meinung zu hören.

Ferner waren die Strafen in Kriegszeiten roher als im Frieden.

Bei all den Strafen die es gab... war Ferikaufen und Begnadigen durch Landesherren, hohe Geistliche usw. üblich. Noch heute hat der Bundespresident Begnadigungsrecht.

Bedenken sie unsere Straßenverkehrsordnung würde alles geahndet... jeder Autofahrer müsste in seinem Leben einige jahre ins Gefängnis. (Insiderbemerkung) Oh was werden A-Prister alles auf Neuzeitmärkten in 1000 Jahren erzählen, sie haben ja 1 STVO gefunden ;)))

 

Die Zuständigkeit

Dem König und den Reichsfürsten, darunter die Geistlichen Kurfürsten unterstanden die gesamte Gerichtsbarkeit in ihren Gebieten.

Der Kaiser übertrug auch den freien Reichsstädten die "Obere Gerichtsbarkeit" ( Halsgerichtsbarkeit ). Davon zeugen heute noch Flurnamen wie in Hildesheim der Galgenberg. Es war Prestige und Abschreckung zugleich. Also der "Merzedesstern des Mittelalters".

Die Reichsfürsten übertrugen in ihren Gebieten Adligen und Städten die Mittlere Gerichtsbarkeit.

Die Untere Gerichtsbarkeit konnte sogar an Marktplätze vergeben werden.

 

Links zu Wikipedia: Dort ist es noch ausführlicher beschrieben.

Niedere Gerichtsbarkeit

Mittlere Gerichtsbarkeit

Obere Gerichstbakeit, (Halsgerichtsbarkeit)

Niedere Grichtsbarkeit

Hier wurden die Leute in der Öffendlichkeit zur Schau gestellt oder leicht bestraft z.B. durch einfaches auspeitschen ( Phantasie zurück, wir sind im Mittelalter, nicht auf einer Galeere). Säufer bekamen z.B. "Schandketten".   Mit Kette mit Flaschen und Krügen umgehängt. Damit musten sie in der Stadt eine bestimmte Zeit umhergehen, zu "besten" Marktzeiten.

Stellen sie sich vor die Kette müsten sie einen Tag auf der Arbeit tragen. Oder Kinder eine Kette aus Schnullern in der Schule.

Der Pranger, Heutzutage vorm Kaufhaus um die Ecke, und sie tragen ein Schild:

Ich bin zu blöd zum Einkaufen

Peinlich.....

Wenn die Menschen dann noch mit alte Tomaten und Salatresten nach ihnen werfen....

An den nächsten Tagen werden sie mit einem lächeln (schadenfroh) begrüßt...

Mittlere Gerichtsbarkeit

Auch hier sind die Grenzen Fließend. Streitigkeiten um Land und Habe, und schwerere Vergehen. Bestrafungen bei Diebstählen und anderem. Ausgenommen sind aber alles was mit Hinrichtungen zu tun hat. Bei Strafen wie Gliedmaßen abschneiden oder abhacken nach z.B. schweren Diebstahl und anderem wurde darauf geachtet, der Beruf des Verurteilten musste noch ausgeübt werden können um sich zu ernähren.

Obere Gerichtsbarkeit

auch Halsgerichtsbarkeit

Alles was den Hals betrifft. Das Richtschwert stand dem Adel zu. Den anderen der Strick. Rädern war für extrem schwere Bestrafung wie Landesverrat gedacht. Ob schon im Mittelalter verbrannt wurde weiß ich derzeit nicht gesichert, aber Hexenverfolgung gab es erst nach ca.1550 im Zuge der Pest.

Gutzauber war noch genehmigt und nur Schadzauber strafbar.

 

Etwas zum selstsändigen Überlegen

Es sind immer wieder Bilder zu sehen wo Rädern der Volter zugerechnet wird.

Beispiel: wie das Zersägen. Ob angstmache weiß ich nicht, aber in der Folter wird das mit rauhen Seilen über den nackten Körper ziehen auch Sägen genannt und ich vermute das ist gemeint. Werde aber weiterstöbern. Wird leider so manches der Sensation wegen verfälscht.